FAQ zum Rechtsstreit der Bibliothek des Konservatismus gegen den GBV

Stand: 12.05.2026

Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) hat bis Ende 2025 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit der Verbundzentrale des GBV (VZG) den Hosting-Service für das Bibliotheksmanagementsystem genutzt. Dieser privatrechtliche Vertrag wurde durch den GBV fristgerecht und ordentlich zum 31. Dezember 2025 gekündigt, wogegen die BdK zunächst vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (1 A 650/25), dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg (1 OB 7/26) und dann vor dem Landgericht Göttingen geklagt hat. Die BdK hatte zudem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, welcher zuletzt vom Oberlandesgericht Braunschweig am 29. April 2026 (11 W 6/26) rechtskräftig abgewiesen wurde. Mit Urteil vom 8. Mai 2026 (4 O 27/26) hat das Landgericht Göttingen die Klage in der Hauptsache abgewiesen. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig ist möglich. 

Aus welchem Grund hat der Gemeinsame Bibliotheksverbund (GBV) den Dienstleistungsvertrag gekündigt? 
Aufgrund von Meldungen verschiedener im Verbundkatalog arbeitender Bibliotheken wurde im Frühjahr 2025 deutlich, dass die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in großem Umfang für Datenmanipulationen im Verbundkatalog verantwortlich ist. Schnell war offensichtlich, dass diese Manipulationen bewusst, systematisch und in erheblichem Umfang vorgenommen wurden. Die Manipulationen stellten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Katalogisierungsrichtlinien dar. Das Vorgehen hat die Integrität der Daten im Katalog – und somit die bibliothekarische Arbeit aller Bibliotheken im Verbund - massiv gefährdet und war deshalb nicht tolerierbar. Für die Nutzenden ist es  unabdingbar, dass sie sich auf die Qualität der Daten verlassen können, wenn sie Medien recherchieren. 
Angesichts der Schwere und der Art der Datenmanipulationen wurde einstimmig seitens der Verbundleitung des GBV die Vertragskündigung beschlossen. Die Kündigung wurde fristgerecht an die Bibliothek übermittelt. 

Um welche Art Datenmanipulationen handelte es sich? 
Zu den Änderungen gehören unzulässige Löschungen von qualifizierenden Katalogeinträgen, die Hinzufügung tendenziöser und wertender Schlagwörter, die Manipulation von Verlagstexten sowie unsachgemäße Kommentare. Auch nach ausdrücklichen Hinweisen auf Arbeitsebene durch die Zentralredaktion der Verbundzentrale des GBV zur Unterlassung hat die Bibliothek ihr Verhalten nicht verändert. Sie hat insbesondere Eingriffe in Katalogisaten anderer Bibliotheken vorgenommen, obwohl sie die entsprechenden Titel nicht in ihrem eigenen Bestand führt. In diesem Maße wiederholte und vorsätzliche Manipulationen hat es bislang von keiner durch die VZG betreuten Einrichtung gegeben.

Sind die Bestände der BdK mit der Beendigung der Dienstleistungen „unsichtbar“? 
Nein. Mit der Beendigung der Services durch die VZG sind die Bestände der BdK nicht mehr im Verbundkatalog nachgewiesen und für die Nutzenden in diesem Katalog nicht mehr suchbar. Dass die Besitznachweise der BdK im K10plus nicht mehr abgebildet sind, heißt nicht, dass es keine Nachweise mehr über die Existenz dieser Medien gibt. Die Deutsche Nationalbibliothek etwa sammelt alle in Deutschland veröffentlichten Medien und der Großteil der Medien der BdK ist somit auch dort recherchierbar. Außerdem sind die Bestände in den Bibliotheksräumen der BdK selbst einsehbar. Gemäß Vertrag hat die BdK mit Vertragsbeendigung einen kompletten Abzug ihrer Daten erhalten. Es steht der BdK somit frei, diese Daten selbst oder durch andere Dienstleister in einem Bibliotheksmanagementsystem zu verwalten und durch einen Katalog für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Diesen Weg gehen auch zahlreiche andere Bibliotheken vergleichbarer Größe. 

Welche Rolle haben die von der Bibliothek des Konservatismus gesammelten Medien bei der Entscheidung zur Kündigung gespielt? 
Keine. Wissenschaftliche Bibliotheken sammeln alle Arten von Medien für Zwecke der Forschung, Lehre, Studium usw. ungeachtet ihrer politischen Klassifizierung oder Ausrichtung. Dies betrifft selbstverständlich auch aktuelle Literatur aus dem Spektrum des Konservatismus oder der sog. Neuen Rechten wie auch Veröffentlichungen aus Verlagen, die dieses Spektrum bedienen. Ausschlaggebend für eine Anschaffung ist allein die Relevanz für die jeweiligen wissenschaftlichen Zwecke der durch die Bibliothek versorgten Nutzenden. Darüber hinaus sammeln die Bibliotheken des GBV mit regional- oder landesbibliothekarischen Aufgaben alle Medien von Verlagen, die unter die jeweiligen Regelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren fallen. Der überwiegende Teil der Bestände der Bibliothek des Konservatismus ist vor diesem Hintergrund auch in zahlreichen anderen Bibliotheken nachgewiesen.

Stellt der Ausschluss der Bibliothek des Konservatismus eine Beeinträchtigung der Forschung zu den Themen des Konservatismus etc. dar?
Nein. Zunächst sind mit der Vertragskündigung zu einer technischen Dienstleistung weder der Bestand noch die Öffnungszeiten der BdK berührt. Die Bibliothek des Konservatismus kann weiterhin eigenverantwortlich ihren Bestand verwalten, öffentlich zugänglich machen und durch geeignete technische Systeme nutzbar machen. 
Außerdem sind die Bestände der BdK fast vollständig deckungsgleich zu vielen Beständen anderer wissenschaftlicher Bibliotheken in Deutschland. Die durch die BdK gesammelte Literatur steht somit an zahlreichen anderen Bibliotheken vor Ort oder auch über Lieferdienste zur Verfügung. 
Erneut: Dass der Besitznachweis über ein Medium im Bestand der BdK im K10plus nicht mehr abgebildet ist, heißt nicht, dass diese Bestände nicht mehr verfügbar wären. Die Deutsche Nationalbibliothek etwa sammelt alle in Deutschland veröffentlichten Medien und der Großteil der Medien der BdK sind somit auch dort recherchierbar. Die Forschung zum Thema Konservatismus ist also nicht beeinträchtigt. 
Überdies ist anzumerken, dass die Bibliothek des Konservatismus laut eigenen Angaben nur einen Bruchteil ihrer Bestände überhaupt im Verbundkatalog nachgewiesen hat (35.000 von 100.000 Titeln) und somit eine Mitarbeit am K10plus, die seit 2008 bestanden hat, also keineswegs essenziell für die Recherchierbarkeit des Gesamtbestands der BdK ist. 

Ist es nicht unsolidarisch von Bibliotheken und dem Bibliotheksverbund, einer anderen Bibliothek Dienstleistungen zu kündigen? 
Nein. Verantwortlich für die Kündigung ist allein die Bibliothek des Konservatismus, die sich nicht an geltende Regeln der Zusammenarbeit im Verbund gehalten hat, welche grundlegend für die Teilnahme sind. Mit der Kündigung wurde die Integrität des Verbundkatalogs geschützt. 

Weshalb wurden gegenüber der Öffentlichkeit keine Gründe für die Kündigung des Vertrags benannt? 
Der GBV hat von Beginn an die Rechtsauffassung vertreten, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit handelt und der Vertrag ordnungsgemäß ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Diese Position wurde durch den Ausschluss des Verwaltungsrechtswegs bestätigt. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung wurde jedoch geprüft, ob Sachgründe gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollten. Während des laufenden Rechtsstreits wurde davon letztlich Abstand genommen. 
In einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig im Eilverfahren wurde der GBV im Sinne einer sekundären Darlegungslast aufgefordert, Gründe für die Kündigung zu benennen, um der BdK die Möglichkeit zu geben, zu einer von ihr vermuteten Ungleichbehandlung vortragen zu können. Diesem Hinweis des OLG ist der GBV nachgekommen und hat die Datenmanipulationen umfassend und mit Beispielen dargelegt. Inzwischen liegen das Urteil des Landgerichts Göttingen in der Hauptsache und der abschließende Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig im Eilrechtsverfahren vor. Daher können nun auch der Öffentlichkeit gegenüber Gründe benannt werden.

Wäre eine „Abmahnung“ nicht sachgerechter gewesen als eine Kündigung des Vertrags? 
Nein. Die BdK wurde über das interne Kommunikationssystem des Verbundkatalogs auf die identifizierten Regelverstöße hingewiesen - die Datenmanipulationen wurden dennoch fortgesetzt. Angesichts dieses Vorgehens und der sich verdichtenden Hinweise auf systematisch und in großem Umfang vorgenommene Datenmanipulationen und die Verletzung professioneller Standards, war die Kündigung des Vertrags die einzige Option, um die Integrität des Verbundkatalogs sowie die Interessen des GBV und der Nutzenden von Bibliotheken zu wahren. 

Warum sind die Änderungen nicht früher aufgefallen? 
Der K10plus enthält 200 Millionen Bestandsnachweise und ist der Selbstorganisation aller 1.000 kooperierenden Bibliotheken anheimgestellt. Eine zentrale Kontrollinstanz, die sämtliche 200 Millionen Bestandsnachweise nach einem festen System prüft, ist nicht vorgesehen und nicht im Sinne der bibliothekarischen Arbeit im GBV. Die Arbeit der Bibliotheken in der Verbunddatenbank ist durch Kooperation, Professionalität und die Einhaltung von gemeinsamen Standards gekennzeichnet. Die BdK war die erste in der Verbunddatenbank arbeitende Bibliothek, die gegen diese Prinzipien massiv verstoßen und damit einen bestehenden Grundkonsens aufgekündigt hat. Es ist bisher kein vergleichbarer Fall vorgekommen. Aufgrund der Vielfältigkeit und Art der Änderungen konnten viele Verstöße der BdK erst nach den ersten Hinweisen innerhalb der Community des Verbundes ermittelt werden. 

Wie stellt der GBV künftig sicher, dass Datenmanipulationen nicht mehr vorkommen?
Der GBV vertraut weiterhin auf die Professionalität und die bewährten Korrekturmechanismen in der kooperativen Verbundkatalogisierung, die sich auch in diesem Fall bewährt haben. Dieses Selbstverständnis drückt sich auch in dem neu verabschiedeten Papier „Kooperative Erschließung im GBV – Qualitätsstandards zur Sicherung der Datenintegrität“ als Grundlage für die kooperative Erschließung im GBV aus, in dem die bestehenden Grundsätze und Regelungen bündig zusammenfasst sind. Bibliotheken oder einzelne Mitarbeitende, die vorsätzlich gegen diese Grundsätze und damit vertragliche Verpflichtungen verstoßen, müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

Wie geht es mit den manipulierten Datensätzen weiter? 
Die seitens der BdK manipulierten Datensätze an Bibliotheksbeständen anderer im K10plus nachgewiesener Titel, werden nach und nach gemäß professioneller Standards korrigiert. Einige der Datensätze waren aus prozessualen Erwägungen bisher bewusst nicht korrigiert worden.