Fernleihe allgemein
Antworten zu Fragen allgemeiner Art
- Wer kann über die Online-Fernleihe bestellen?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an der Online-Fernleihe?
- Was kann über Fernleihe bestellt werden?
- Was wird nicht über Fernleihe geliefert?
Wer kann über die Online-Fernleihe bestellen?
Jeder, der einen gültigen Bibliotheksausweis einer Bibliothek besitzt, die an der Online-Fernleihe des GBV teilnimmt und die Online-Fernleihe für Endbenutzer anbietet.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an der Online-Fernleihe?
Sie müssen einen Benutzerausweis einer zur Online-Fernleihe zugelassenen Bibliothek im Gebiet des GBV mit Nutzernummer und Passwort sowie ein Guthaben auf Ihrem Fernleihkonto besitzen.
Was kann über Fernleihe bestellt werden?
Die Online-Fernleihe des GBV bietet für Endbenutzer und Bibliotheksmitarbeiter die Möglichkeit, am Ort nicht vorhandene Dokumente im Original oder als Kopie über die Datenbanken des GBV direkt im Anschluss an die Recherche online zu bestellen. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Literatur für berufliche bzw. wissenschaftliche Zwecke sowie für Aus- und Weiterbildung benötigt wird.
Was wird nicht über Fernleihe geliefert?
- Medien, die bei der bestellenden Bibliothek verfügbar sind
- Literatur, die im Buchhandel für weniger als 15,00 € erhältlich ist
- Ganze Zeitschriftenbände, wobei Kopien daraus bestellt werden können
- Staatsexamens-, Magister- und Diplomarbeiten
- Vor 1800 erschienene und besonders wertvolle Werke, wobei Kopien bzw. Mikrofilme/-fiches in der Regel bestellbar sind
- Werke, die elementare oder rein praktische Kenntnisse vermitteln (Unterhaltungs- und Hobbyliteratur, neuere Reiseführer, Ratgeberliteratur u.ä.)
- Medien in schlechtem Erhaltungszustand
- Nachschlagewerke und Loseblattausgaben, wobei Kopien einzelner Artikel jedoch bestellbar sind
- Erst kürzlich erschienene Werke