Organigramm

Verbundorganisation des GBV

 

Vertragspartner des GBV

Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Hamburg
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

Verbundleitung (VL)

Vorsitz: Vertretung der Ministerien
Stellvertretung: Vertretung der Bibliotheken

Eine Vertretung der Ministerien je Bundesland

Eine Vertretung der Bibliotheken je Bundesland und der SPK-Berlin

Beratende Mitglieder

  • Sprecher*innen des Fachbeirats
  • Direktor der Verbundzentrale des GBV (VZG)
  • Drei durch die Verbundkonferenz gewählte Vertretungen
  • Direktor der SUB Göttingen
  • Vertreter von OCLC

Ständige Gäste

  • Eine Personalvertretung je Bundesland und der SPK-Berlin
  • Direktor der HSU Hamburg
  • Direktor der TIB Hannover

Fachbeirat (FB)

  • Sprecher*innen der Facharbeitsgruppen
  • Direktor der Verbundzentrale des GBV (VZG)
  • Drei Bibliotheksvertretungen
  • Vertretung der SPK Berlin
  • ggf. weitere Fachleute

Facharbeitsgruppen (FAG)

  • FAG Erschließung und Informationsvermittlung
  • FAG Fernleihe und Endbenutzende
  • FAG Lokale Geschäftsgänge
  • FAG Öffentliche Bibliotheken
  • FAG Technische Infrastruktur

Verbundzentrale des GBV (VZG)

Verbundkonferenz aller Verbundbibliotheken

Auszug aus dem Verwaltungsabkommen

§ 7 Verbundgremien

( 1) Alle Vertragspartner des GBV haben die gleichen Rechte und Pflichten, unbeschadet der Rechte und Pflichten des Landes Niedersachsen als Träger der VZG.

(2) Die Verbundleitung gibt der VZG eine Benutzungsordnung und eine Entgeltordnung, die der Genehmigung der zuständigen Ministerien der Vertragsparteien bedürfen.

(3) Die zuständigen Ministerien setzen eine Verbundleitung ein.

Sie besteht je Land aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Ministeriums und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Bibliotheken. Die Auswahl und die Amtszeit der Bibliotheksrepräsentantin oder des Bibliotheksrepräsentanten regelt jedes Land in eigener Verantwortung.

Den Vorsitz führt in rotierender Folge (Alphabet der teilnehmenden Länder) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Ministerien, den stellvertretenden Vorsitz führt in rotierender Folge eine Bibliotheksvertreterin oder ein Bibliotheksvertreter. Die Rotationsperiode beträgt zwei Jahre.

Die Verbundkonferenz nach Absatz 7 wählt aus ihrer Mitte drei Bibliotheksrepräsentantinnen oder Bibliotheksrepräsentanten aus, einen bzw. eine für die Sektionen I, II, III und VI, eine bzw. einen für die Sektion IV und eine bzw. einen für die Sektion V des Deutschen Bibliotheksverbandes.

Weitere beratende Mitglieder sind die Sprecherin oder der Sprecher des Fachbeirats nach Abs. 6, die Direktorinnen oder Direktoren der VZG, die Direktorin oder der Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Pica-Stiftung. Je Land wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Personalrats zu den Sitzungen der Verbundleitung eingeladen.

(4) Der Verbundleitung obliegt die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen des GBV (insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des GBV, Festsetzung der Standardleistungen, der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung, Beteiligung weiterer nicht in Trägerschaft eines Teilnehmerlandes befindlicher Bibliotheken, Beschluß über die Wirtschaftsplanung des GBV). Die Verbundleitung hat die Fachaufsicht über die VZG. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Aufgaben des Sekretariats der Verbundleitung übernimmt die VZG. Unbeschadet des Haushaltsvorbehalts der Länder und personalvertretungsrechtlicher Beteiligungsverfahren werden die Entscheidungen der Verbundleitung in der Regel einvernehmlich, mindestens aber mit Zweidrittelmehrheit getroffen.

(5) Zwischen den Sitzungen nehmen im Auftrag der Verbundleitung die oder der Vorsitzende und ihre bzw. sein Stellvertreterin oder Stellvertreter die Fachaufsicht über die VZG wahr.

(6) Die Verbundleitung setzt einen Fachbeirat sowie ständige und zeitweilige Facharbeitsgruppen ein.

Dem Fachbeirat gehören mindestens die Sprecherinnen oder Sprecher der Facharbeitsgruppen und die Leiterinnen oder Leiter von drei Verbundbibliotheken an.

Zeitweilige Arbeitsgruppen können bei Bedarf auch auf Antrag der VZG eingesetzt werden.

Fachbeirat und Facharbeitsgruppen begleiten die Arbeit des GBV, bereiten Weiterentwicklungen vor und entwerfen Konventionen für die einzelnen Arbeitsbereiche in Abstimmung mit der VZG. Die Konventionen werden von der Verbundleitung in Kraft gesetzt.

(7) Eine Verbundkonferenz, in der alle am GBV aktiv teilnehmenden Bibliotheken vertreten sind, tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht der VZG und der Verbundleitung entgegen und ermöglicht den Informationsaustausch zwischen dem GBV insgesamt, den Leitungsgremien und der VZG. Sie wird von der bzw. dem Vorsitzenden der Verbundleitung einberufen.

14.06.1996