Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gbv.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.gbv.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- In den Webauftritten eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dokumente sind aufgrund der sehr großen Anzahl nicht barrierefrei und können nicht in ein barrierefreies Format umgewandelt werden, da zum Teil die Ausgangsformate fehlen und eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig ist.
Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, künftig eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@gbv.de
Begründung: Ausnahme § 9 Absatz 2 Satz 2 NBGG :
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen eventuell nicht barrierefrei vor.
- Es fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen.
- Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatische ermittelbare Namen und Rollen.
- Zu eingebundenen Videos stehen keine Untertitel und Audiodesktription zur Verfügung.
Begründung:
Als Verbundzentrale des GBV (VZG) bieten wir einen umfangreichen Webauftritt, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Barrierefreie Alternativen
- Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.
- Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden, aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen.
- Wir führen ein Abkürzungsverzeichnis https://www.gbv.de/kurz
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.11.2023 aktualisiert.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de